Deutschland.de – Interview mit Staatsministerin Dorothee Bär zur DSGVO

25.05.2018

Wie frei sind User im Netz – und was ändert die EU-Grundverordnung zum Datenschutz? Staatsministerin Dorothee Bär über Transparenz und Kontrolle. 

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzgesetz – die sogenannte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es verschärft die Richtlinien, wie Unternehmen und Behörden personenbezogene Daten verwenden dürfen. Lange galt es als vorbildlich, inzwischen wird es aber auch von vielen Seiten kritisiert. Staatsministerin Dorothee Bär (CSU), Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, spricht im Interview über die Bedeutung von Datenschutz und die Herausforderung, Missbrauch zu verhindern, ohne Innovation zu hemmen.

Frau Staatsministerin, Datenschutz ist ein komplexes Thema. Wir alle wollen persönliche Informationen schützen, profitieren aber auch davon, wenn wir sie weitergeben. Gibt es einen Ausweg aus diesem Dilemma?
Ja. Transparenz. Wenn ich nachvollziehen kann, wer meine Daten wann und wozu nutzt und ich gegebenenfalls die Datennutzung unterbinden kann, behalte ich den Überblick. Das Recht auf Datenlöschung spielt auch eine wichtige Rolle.

Wie wichtig ist in diesem Zusammenhang das neue EU-Datenschutzgesetz?
Die Datenschutzgrundverordnung spielt hier eine tragende Rolle. All die oben genannten Aspekte sind darin festgelegt.

Wie wird sich das Gesetz auf die deutsche Wirtschaft auswirken? Viele Unternehmen, besonders aus dem Mittelstand, fühlen sich überfordert. Zurecht? 
Na ja, das Gesetz fällt ja nicht vom Himmel. Die deutschen Unternehmen werden von ihren europäischen Nachbarn beneidet, weil wir die Gesetzgebung bereits im Jahr 2017 abgeschlossen und damit früh Rechtssicherheit hatten. Aber ich verstehe auch, dass ein Unternehmer ja noch anderes um die Ohren hat als Datenschutz. Deshalb ist es gut, dass das zuständige Innenministerium seine Informationsarbeit weiterführt.

Muss die Verordnung Ihrer Meinung nach angepasst werden? Und welche Spielräume hat Deutschland hierfür überhaupt?
Jetzt führen wir die DSGVO erst einmal ein und sammeln Erfahrungen. Digitalisierung bedeutet nicht nur technische Innovationen zu erproben; auch bei der Regulierung betreten wir unerforschtes Terrain. Deshalb ist bereits für das Jahr 2020 eine grundlegende Evaluierung vorgesehen. Da kann Deutschland dann auch sein Gewicht in die Waagschale werfen.

Sie werden gerade überall mit dem Satz zitiert, Deutschland hätte einen Datenschutz wie im 18. Jahrhundert. Was meinen Sie damit? 
Deutschland war im 18. Jahrhundert noch kein Nationalstaat, sondern ein Flickenteppich großer und kleiner Reiche. Und leider war es in der Vergangenheit so, dass die Landesdatenschutzbeauftragten sehr unterschiedlich agiert haben. Was im einen Bundesland möglich war, wurde im nächsten bereits wieder kritisch gesehen. Das ist Gift für Innovationen.

Wie ist Deutschland generell im Bereich Digitalisierung aufgestellt? Was läuft gut, wo sehen Sie Nachholbedarf?
Im Konsumentenbereich ist der Zug wahrscheinlich abgefahren, ein deutsches Android sehe ich nicht am Horizont. Aber im Bereich der Industrie-Digitalisierung und Mobilität haben wir noch einen guten Stand. Da müssen wir jetzt ran und besser werden. Und bei Predictive Maintenance im Industriebereich, also einer vorausschauenden Wartung, ist der Datenschutz auch nicht so ein großes Problem.

Was bedeutet Datenschutz für Sie persönlich? Sie sind ja selbst eine begeisterte Nutzerin sozialer Netzwerke wie Instagram.
Als Politikerin bin ich eine Person des öffentlichen Lebens. Da gelten teilweise andere Regeln und das war mir von vornherein klar. Entsprechend agiere ich auch in den sozialen Netzwerken. Aber ich würde zum Beispiel keine Fotos posten, auf denen man meine Kinder erkennen kann. Hier verläuft für mich die Trennlinie.

Dorothee Bär auf Twitter, Facebook und auf Instagram.

Erschienen am 25.5.2018 auf www.deutschland.de, dem Infoportal des Auswärtigen Amtes.